Ein Angestellter kann den Bezug diverser Fachzeitschriften als Arbeitsmittel geltend machen, wobei die Vielzahl der Titel eher für als gegen deren berufliche Nutzung spricht. Dies hat das Finanzgericht München für einen Diplomingenieur entschieden, der die bezogene Literatur, wie beispielsweise spezielle … Weiterlesen
24. Oktober 2011
von MargitSchunke
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