Der Bundesfinanzhof bezweifelt, dass zumindest die rückwirkende Anwendung der Regelung im Jahressteuergesetz 2010, Erstattungszinsen der Besteuerung zu unterwerfen, rechtmäßig ist. Er hat deshalb dem Antrag eines Steuerpflichtigen auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Die abschließende Beurteilung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Zum … Weiterlesen
10. April 2012
von MargitSchunke
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