Der Europäische Gerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr in der Regel dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % unterliegt. Die Leistungen eines Partyservice beurteilt er hingegen anders. Die Abgrenzung zwischen … Weiterlesen
12. Mai 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Ermäßigter Steuersatz: Speisenabgabe am Imbissstand und im Kino