Modernisierungsaufwendungen an gebrauchten Immobilien sind als Anschaffungskosten – und damit nicht als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen – zu behandeln, wenn der Ausstattungsstandard in mindestens drei der vier funktionswesentlichen Bereiche (Heizung, Sanitär, Elektroinstallationen und Fenster) angehoben wird. Bei unterschiedlicher Gebäudenutzung hat eine … Weiterlesen
3. März 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Abgrenzung von Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand