Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen, wonach die Bank „zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung“ die Vorlage eines Erbscheins verlangen kann, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und ist unwirksam. Der Erbe ist von Rechts wegen nämlich nicht verpflichtet, sein … Weiterlesen
11. Dezember 2013
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Erbrecht: Zum Erben benötigt man nicht zwingend einen Erbschein