Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtslage rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1.8.2001 zu ändern. Die insofern vorgenommene Neuregelung wurde bereits am 18.7.2013 … Weiterlesen
2. August 2013
von MargitSchunke
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