Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen und somit keine sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Dies entschied das Finanzgericht Köln. Hinweis: Unter Due Diligence versteht man die umfassende und systematische Analyse … Weiterlesen
11. Juli 2011
von MargitSchunke
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