| Der Bundesrat hat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz am 5.3.2021 zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag. | Kinderbonus: Einmalbetrag in Höhe von 150 EUR Für den … Weiterlesen
27. März 2021
von MargitSchunke
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