Eine Buchführung ist nicht schon deshalb formal ordnungswidrig, weil der Steuerpflichtige ein Buchführungsprogramm verwendet, das wegen seines Alters nicht mit der Prüfsoftware WinIDEA kompatibel ist. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Datenzugriff ist ein Reizthema Wurden Unterlagen (z.B. … Weiterlesen
8. August 2013
von MargitSchunke
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