Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegt der Verkauf von erwärmten Popcorn und Nachos in Kinos durch den Kinobetreiber dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. In dem entschiedenen Fall hatten – entgegen der Auffassung des Finanzamtes – keine prägenden Restaurationsleistungen zum … Weiterlesen
14. Dezember 2011
von MargitSchunke
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