Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Grundsätzlich ist eine Durchschnittsbetrachtung für … Weiterlesen
24. Juli 2012
von MargitSchunke
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