Behält der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter für ein Frühstück anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit mehr als den Sachbezugswert von 1,57 EUR ein, unterstellte die Oberfinanzdirektion Rheinland in einem Schreiben aus Februar 2011 eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Diese Auffassung hat sie aber nach … Weiterlesen
19. September 2011
von MargitSchunke
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