Grundsätzlich sollten zwischen GmbH und (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführern getroffene Vereinbarungen erneut auf ihre Fremdüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft werden. Die entsprechende Dokumentation mindert das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sollen ab 2012 neue Vereinbarungen getroffen oder bestehende verändert werden, ist dies zeitnah … Weiterlesen
27. Dezember 2011
von MargitSchunke
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