Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung geändert. Nachfolgend sind wichtige Eckpunkte aufgeführt. Vorsteuerabzug bei „Aufmerksamkeiten“ bis 110 EUR Ein Arbeitgeber wendet Mahlzeiten und die Beförderung im Rahmen einer Betriebsveranstaltung im Regelfall … Weiterlesen
13. Mai 2011
von MargitSchunke
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