Wenn eine für die Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung zuständige Arbeitnehmerin ihre eigenen Gehaltsabrechnungen zu ihren Gunsten manipuliert hat, haftet der Arbeitgeber nach der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs für die verkürzte Lohnsteuer. Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die aufgrund fehlender Angaben … Weiterlesen
20. Oktober 2010
von MargitSchunke
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