Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, sind als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig, wenn der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Die Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs beruht einerseits darauf, … Weiterlesen
13. September 2010
von MargitSchunke
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