Fährt ein Arbeitnehmer mit seinem Dienstwagen weniger als 180 Mal im Jahr von zu Hause zur Arbeit, muss der geldwerte Vorteil nicht nach der 0,03-%-Regelung ermittelt werden. In diesen Fällen ist eine (günstigere) Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des … Weiterlesen
10. November 2011
von MargitSchunke
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