Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat darauf hingewiesen, dass die Abschlussgebühren für Bausparverträge Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits ein hinreichend enger zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit einem konkreten Einkunftserzielungsobjekt … Weiterlesen
6. August 2013
von MargitSchunke
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