Die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Anzahlung sind wieder zu korrigieren, wenn es letztlich nicht zur Ausführung der mit der Anzahlung verknüpften Leistung gekommen ist. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der das Bundesfinanzministerium nun ausdrücklich gefolgt ist, … Weiterlesen
15. Mai 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Umsatzsteuer ist erst nach Rückgewähr der Anzahlung zu korrigieren