Kapitalanleger sollten ihre Freistellungsaufträge – rechtzeitig vor der Gutschrift der Kapitalerträge – dahingehend überprüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung sinnvoll erscheint. Hinweis: Geänderte oder neu eingereichte Freistellungsaufträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer … Weiterlesen
7. Dezember 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Angesagte Maßnahmen zum Jahresende