Das Finanzgericht Münster hat aktuell entschieden, dass Zuschätzungen auf Grundlage eines Zeitreihenvergleichs zulässig sind, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Bei der Betriebsprüfung einer Gaststätte stellte der Prüfer u.a. fest, dass ein Teil der Bareinnahmen nicht über die elektronische … Weiterlesen
11. Dezember 2012
von MargitSchunke
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