Die Finanzverwaltung unterstellt, dass größere Betriebe prüfungswürdiger sind als kleinere. Somit ist die Einordnung als Klein-, Mittel- oder Großbetrieb u.a. entscheidend für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung. Die Abgrenzungsmerkmale, die ab dem 1.1.2013 gelten, wurden nunmehr veröffentlicht. Die Einordnung in … Weiterlesen
11. Dezember 2012
von MargitSchunke
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