Wendet der Arbeitgeber dem einzelnen Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung brutto insgesamt mehr als 110 EUR zu, sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Bei der Bemessung dieser Freigrenze sind grundsätzlich alle Kosten durch die Anzahl der Teilnehmer zu teilen. Dabei ist … Weiterlesen
20. Juni 2011
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Betriebsveranstaltung: Abstellen auf geplante Teilnehmerzahl zulässig