Insolvenzgeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit und ist daher nicht elterngeldsteigernd zu berücksichtigen. Zu diesem Schluss gelangt das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen. Hinweis: Das Insolvenzgeld fällt schon deshalb nicht unter den Begriff … Weiterlesen
27. April 2012
von MargitSchunke
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