Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2013 bis zum 01.07.2013 beträgt -0,13 … Weiterlesen
30. Januar 2013
von MargitSchunke
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