Steuerberaterin Margit Schunke

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Bildungsprämie: Neue Förderrunde geht bis Ende 2017

| Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2008 die Weiterbildung. Im Juli 2014 wurde das Programm neu aufgelegt, die aktuelle Förderrunde geht bis Dezember 2017. |

Voraussetzungen in der neuen Förderphase: Es werden Erwerbstätige gefördert, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000 EUR (40.000 EUR bei zusammenveranlagten Personen) verfügen. Der Staat übernimmt maximal die Hälfte der Gebühren, wobei der Gesamtbetrag der Weiterbildungsmaßnahme 1.000 EUR nicht überschreiten darf.

Hinweis | Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info.

Quelle | BMBF „280.000 neue Bildungsgutscheine“ vom 22.5.2014

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