Für Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur optimalen Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 veröffentlicht.
Hinweis: Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wählen (BMF vom 27.11.2012: „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind“).