Entstehen beispielsweise Notar- und Gerichtskosten, weil der Steuerpflichtige seine bis dato vermietete Immobilie veräußern möchte, sind die Kosten nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Die Aufwendungen können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, … Weiterlesen
6. Dezember 2012
von MargitSchunke
Kommentare deaktiviert für Gescheiterte Immobilienveräußerung: Kosten steuerlich nicht abzugsfähig