Steuerberaterin Margit Schunke

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Auch in 2013 findet kein Sozialausgleich statt

Wie in den beiden Vorjahren findet auch in 2013 kein Sozialausgleich statt, weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Kalenderjahr 2013 erneut auf 0 EUR festgelegt wurde.

 

Zum Hintergrund

 

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich.

 

Hinweis: Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2014 mit einem Sozialausgleich rechnen (Bundesministerium für Gesundheit: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013 vom 9.11.2012, am 12.11.2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht).

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