Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass es für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw im Jahr 2012 (wieder) einen staatlichen Zuschuss von 330 EUR gibt.
Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor dem 1.1.2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17.12.2009. Der Partikelfilter muss im Jahr 2012 eingebaut werden. Zuvor durchgeführte Nachrüstungen sind nicht förderfähig.
Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der Antragsunterlagen erteilt. Die verfügbaren Mittel reichen für rund 90.000 Nachrüstungen; rund 36.300 Anträge wurden bereits gestellt (Stand 27.3.2012).
Hinweis: Anträge können seit Februar elektronisch gestellt werden. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de, Rubriken „Weitere Aufgaben” und „Partikelminderungssysteme” (BAFA, Meldung vom 24.1.2012 „Förderung von Rußpartikelfiltern – Antragstellung ab 1. Februar beim BAFA möglich“).