Der freiwillige Aufstockungsbetrag für geringfügig Beschäftigte zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt ab 2012 geringer aus, weil der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 % auf 19,6 % gesunken ist. Verzichtet der Minijobber auf die Versicherungsfreiheit, zahlt er die Differenz vom pauschalen Satz (15 %) zum regulären Beitragssatz (19,6 %). Bei einem Entgelt von 400 EUR ergibt sich in 2012 ein monatlicher Betrag von 18,40 EUR.
Hinweis 1: Durch die freiwillige Zahlung erwerben geringfügig Beschäftigte vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
Hinweis 2: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Beitragsaufstockung zu informieren.