Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage einen Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem die Kfz-Jahressteuer unverbindlich ermittelt werden kann.
Hinweis: Der Rechner geht von „einfachen“ Fällen aus. Besonderheiten wie Saisonkennzeichen und Vergünstigungen werden nicht berücksichtigt. Die Werte sind unverbindlich, rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend (BMF vom 21.12.2011 „In drei Schritten zur neuen Kfz-Steuer“; Online-Rechner).