Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) wurde am 2.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 3.12.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht (BMWi, Mitteilung vom 2.12.2011).
ELENA-Verfahren wurde am 3.12.2011 eingestellt
17. Januar 2012