Steuerberaterin Margit Schunke

Bernburg | Halle || StBSchunke.de | Schunke.biz | StBSchunke.eu

Tipps und Tricks auf einen Blick für Kapitalanleger

Kapitalanleger mit Konten bei mehreren Kreditinstituten sollten ihre Freistellungsaufträge – rechtzeitig vor der Gutschrift der Kapitalerträge – dahingehend überprüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung sinnvoll erscheint. Geänderte oder neu eingereichte Freistellungsaufträge müssen die Steuer-Identifikationsnummer enthalten, um gültig zu sein. Weitere Handlungsempfehlungen im Überblick.

Riester- und Rürup-Policen

Wird ein Riester-Vertrag noch in 2011 abgeschlossen, sichert das die Grund- und Kinderzulagen für das gesamte Jahr. Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR.

Hinweis: Ist kein Dauerzulageverfahren hinterlegt, muss der Zulagenantrag bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Die Frist für die Zulage des Jahres 2009 läuft somit Ende 2011 ab.

Schöpfen Selbstständige ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht aus, könnte der Abschluss einer Rürup-Police sinnvoll sein. In 2011 lassen sich von den Beiträgen 72 % als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 14.400 EUR und verdoppelt sich bei der Zusammenveranlagung.

Verlustverrechnung

Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, kann eine übergreifende Verrechnung von Verlusten über alle Konten und Depots der Ehegatten erfolgen. Falls lediglich die übergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll, kann auch ein Freistellungsauftrag über 0 EUR erteilt werden.

Hat ein Anleger bei einer Bank einen Verlust erzielt und bei einer anderen Bank positive Einkünfte erwirtschaftet, ist eine Verrechnung zwischen den Banken nicht möglich. In diesen Fällen gibt es folgende Option: Stellt der Steuerpflichtige bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres bei dem Kreditinstitut, bei dem sich der Verlustverrechnungstopf befindet, einen Antrag auf Verlustbescheinigung, kann er bei der Veranlagung eine Verlustverrechnung vornehmen.

Hinweis: Der Verlust wird dann aus dem Verrechnungstopf der Bank herausgenommen und das Kreditinstitut beginnt 2012 wieder bei Null.

Weitere Strategien und Gesetzesänderungen

Bei einem Grenzsteuersatz von unter 25 % ist der Antrag auf Günstigerprüfung ratsam. Bei Ledigen wird der Grenzsteuersatz von 25 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 EUR erreicht. Bei zusammenveranlagten Ehegatten liegt die Grenze bei 31.442 EUR.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 scheiden abgeltend besteuerte Kapitaleinkünfte aus der Ermittlung der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen und bei der Berechnung des Höchstbetrags für das Spendenabzugsvolumen aus.

Hinweis: Es ist somit ab dem Veranlagungszeitraum 2012 nicht mehr erforderlich, abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur für diese Zwecke in der Einkommensteuerklärung anzugeben.

Kommentare sind geschlossen.