Für Veranlagungszeiträume ab 2011 müssen Unternehmensteuererklärungen – wie z.B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen – grundsätzlich in elektronischer Form abgegeben werden.
Hinweis: Dies gilt in der Regel auch für die Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen.