Der Koalitionsausschuss hat sich auf Steuerentlastungen in Höhe von rund sechs Milliarden EUR verständigt. Dabei soll insbesondere der Grundfreibetrag angehoben und die sogenannte kalte Progression korrigiert werden.
Die Eckpunkte im Überblick:
- Erhöhung des Grundfreibetrags, der derzeit bei 8.004 EUR liegt, um insgesamt 350 EUR. Die Anhebung soll in zwei Schritten erfolgen: zum 1.1.2013 um 126 EUR und zum 1.1.2014 um 224 EUR;
- prozentuale Anpassung des Tarifverlaufs an die Preisentwicklung, ebenfalls in zwei Schritten mit insgesamt 4,4 %.
Entlastungswirkungen
Um die Entlastungswirkungen zu veranschaulichen, führt die Bundesregierung einige Beispiele auf. Aus den Beispielen wird ersichtlich, dass die Entlastung der unteren Einkommensgruppen im Verhältnis zur tatsächlichen Steuerhöhe am größten ist:
- Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 25.000 EUR wird jährlich etwa 150 EUR weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Das entspricht einer Entlastung von 3,4 % seiner bisherigen Steuerzahllast von rund 4.300 EUR (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag).
- Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 43.000 EUR jährlich wird 2014 rund 2,5 % weniger Steuern zahlen müssen (ca. 270 EUR bei einer bisherigen Steuerbelastung von rund 10.300 EUR).
- Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von rund 25.000 EUR jährlich wird im Jahr 2014 rund 165 EUR weniger Steuern zahlen müssen. Im Vergleich zu seiner bisherigen Steuerbelastung entspricht dies einer Entlastung von rund 11 %.
- Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 53.000 EUR zu versteuerndem Einkommen im Jahr erfährt hingegen nur eine Entlastung von rund 3 % seiner bisherigen Steuerzahllast; das sind rund 300 EUR weniger an Steuern im Jahr.
Hinweis: Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der Steuerentlastungen auf die Zustimmung im Bundesrat angewiesen. Nach derzeitigem Stand ist eine Zustimmung indes nicht sehr wahrscheinlich (Mitteilung der Bundesregierung vom 10.11.2011, „Den Bürgern Geld zurückgeben“).