Steuerberaterin Margit Schunke

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Rentenbezüge: Zweite Prüfungsphase beginnt

Die Finanzverwaltung NRW hat die Überprüfung der Daten der bislang steuerlich schon erfassten Rentner für die Rentenbezüge vergangener Jahre abgeschlossen. Sie startet nun mit der Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bisher bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden.

Seit dem Frühjahr 2010 stehen den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen die von den Rentenversicherungsträgern übermittelten Rentenbezugsmitteilungen zur Auswertung zur Verfügung. Zunächst wurden die Mitteilungen mit den Steuererklärungen von rund einer Million Rentnern abgeglichen, die Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2009 abgegeben haben. Die Folgejahre prüfen die Finanzämter im Rahmen der laufenden Veranlagung. Ab September 2011 beginnt die Überprüfung der Rentner, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Ergibt die Auswertung, dass Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Hinweis: Für die große Mehrheit der Rentner fällt keine Steuer an. Ein Alleinstehender, der nur eine gesetzliche Rente bezieht, die rund 1.550 EUR pro Monat nicht übersteigt und mit einem Anteil von 50 % der Besteuerung unterliegt, zahlt keine Steuern. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge (Finanzministerium NRW, Mitteilung vom 1.9.2011).

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