Nun ist es amtlich: Die Einführung der elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen wird faktisch verschoben.
Aus dem endgültigen Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 – also regelmäßig im Jahr 2014 – elektronisch übermittelt werden müssen. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die Abgabe in Papierform somit noch zulässig (BMF-Schreiben vom 28.9.2011, Az. IV C 6 – S 2133-b/11/10009).