Wohnt der Arbeitnehmer gemeinsam mit seinem Partner in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, muss er nachweisen, dass sein Mittelpunkt der Lebensführung weiterhin in der Erstwohnung liegt und der zweite Haushalt nur beruflichen Zwecken dient. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird eine steuerbegünstigte doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt.
Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung reicht nicht aus, weil sie nichts über die tatsächlichen Wohnverhältnisse aussagt. Benötigt werden Beweismittel, wie z.B. Arzt- und Einkaufsrechnungen vom Wohnort und Zeugenaussagen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.10.2010, Az. 5 K 5230/07).