Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht vor, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht erst ab 2012, sondern bereits für den Veranlagungszeitraum 2011 – beim Lohnsteuerabzug erstmals ab Dezember 2011 – von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR erhöht werden soll (Steuervereinfachungsgesetz 2011, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 2.2.2011).
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Erhöhung soll bereits für 2011 gelten
21. März 2011