Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind. Im Urteilsfall hatten Ehegatten Wohn-, Verpflegungs- und Betreuungskosten von rund 51.000 … Weiterlesen
15. August 2010
von MargitSchunke
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