Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können auch zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur bis zum Höchstbetrag von 1.200 EUR in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die Sichtweise der Vorinstanz, wonach der Höchstbetrag bei mehreren Haushalten für jeden einzelnen Haushalt in Anspruch genommen werden kann, lehnte der Bundesfinanzhof folglich ab (BFH-Urteil vom 29.7.2010, Az. VI R 60/09).