Derzeit planen fünf Bundesländer die Grunderwerbsteuer, die z.B. beim Kauf eines inländischen Grundstücks anfällt, zu erhöhen.
Der Steuersatz beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Seit September 2006 können die Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst bestimmen. Davon haben bis dato die Bundesländer Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt Gebrauch gemacht und einen abweichenden Steuersatz von 4,5 % festgelegt.
Vier weitere Bundesländer wollen zum 1.1.2011 nachziehen. Bremen und Niedersachsen planen eine Erhöhung auf 4,5 %. Im Saarland soll der Steuersatz auf 4,0 % steigen. Brandenburg plant sogar eine Anhebung auf 5 %. Schleswig-Holstein ebenfalls, aber erst ab 2013 (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Mitteilung vom 30.8.2010).