Im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie steigt der Quellensteuersatz in Ländern ohne automatische Kontrollmitteilungen ab dem 1.7.2011 von derzeit 20 % auf 35 %. Demzufolge sollte in Erwägung gezogen werden, der ausländischen Bank die Erlaubnis zur Übersendung von Kontrollmitteilungen ohne Steuerabzug zu erteilten.
Hintergrund
Seit Mitte 2005 tauschen die EU-Staaten und wichtige Drittstaaten Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge aus. Somit erhalten die deutschen Finanzbehörden Kontrollmitteilungen, wenn in Deutschland ansässige steuerpflichtige Einzelpersonen im Ausland Zinseinnahmen erzielt haben.
Einige Länder verzichten auf Kontrollmitteilungen und setzten die Richtlinie durch einen anonymen Steuerabzug um. Länder, die die Quellensteuer anwenden sind z.B. Luxemburg, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein.
Hinweis: Die EU-Quellensteuer kann über die Anlage KAP bei der Steuererklärung angegeben werden und wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet.