Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz 2011 sieht ab dem kommenden Jahr verschiedene Sparmaßnamen vor. Wichtige Punkte werden nachfolgend vorgestellt.
Beim Elterngeld sind folgende Einschränkungen vorgesehen:
- Sofern das maßgebliche Nettoeinkommen nicht höher als 1.200 EUR war, soll die Einkommensersatzquote unverändert 67 % betragen. Lag das Einkommen über 1.200 EUR, soll der Prozentsatz schrittweise, maximal auf bis zu 65 % verringert werden. Dies hat zur Folge, dass das Elterngeld bei einem Nettoeinkommen von über 1.240 EUR im Monat auf 65 % reduziert wird.
- Nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden sollen pauschal oder nicht im Inland versteuerte Einnahmen sowie als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen.
- Die Anrechnungsfreiheit des Elterngelds bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag soll aufgehoben werden.
Durch die Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes sollen Subventionen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und in der Land- und Forstwirtschaft in 2011 und 2012 reduziert werden. Dies soll ab 2013 fortgesetzt werden, sofern die Ermächtigung der EU-Kommission vorliegt. Vorgesehen ist u.a. eine Absenkung der Entlastungssätze von derzeit 40 % auf 20 % des Regelsteuersatzes, eine Anhebung des Sockelbetrags auf 2.500 EUR sowie die Reduzierung beim Spitzenausgleich von 95 % auf 73 %.
Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung soll beim Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) II entfallen, sodass diese Zeiten dann keine Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr darstellen. Künftig soll die Bezugszeit von ALG II als Anrechnungszeit berücksichtigt werden (Haushaltsbegleitgesetz 2011, Regierungsentwurf 1.9.2010).