Bei der Steuererklärung 2009 wird im Mantelbogen in der Zeile 108 danach gefragt, ob nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland unterhalten werden. Insofern müssen private Kapitalanleger mitwirken, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Staaten unterhalten, die keine Auskünfte in Steuersachen nach dem OECD-Standard erteilen (Steueroasen).
Allerdings hat das Bundesfinanzministerium Anfang 2010 darauf hingewiesen, dass sich derzeit alle Steueroasen im Verhältnis zu Deutschland kooperativ zeigen. Somit hat die Zeile 108 momentan eigentlich keine Berechtigung (BMF-Schreiben vom 5.1.2010, Az. IV B 2 – S 1315/08/10001-09).