Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung wurde bekanntlich um ein Jahr verschoben und gilt erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Verschiebung soll genutzt werden, um das Verfahren zu erproben. Diese freiwillige Testphase gestaltet sich jedoch aufgrund von Softwareproblemen schwierig.
Nach einer Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands sind von den Softwareherstellern nämlich nur wenige in der Lage, innerhalb der Testphase ein Tool für die Erfassung und Übermittlung der Daten anbieten zu können. Infolgedessen ist eine Verlängerung der Pilotphase über den 30.4.2011 hinaus denkbar (Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung in Stbg 3/11).