Für Arbeitgeber gibt es zum Jahresende eine frohe Kunde: Die Insolvenzgeldumlage soll für 2011 auf 0,0 % festgesetzt werden. Dies sieht die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 vor. Der Bundesrat wird der Verordnung voraussichtlich am 17.12.2010 zustimmen.
Hintergrund: Die Mittel für die Finanzierung des Insolvenzgelds werden von den Arbeitgebern alleine aufgebracht. In 2010 beträgt der monatliche Umlagesatz 0,41 %. Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden oder im Fall einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bemessen wären (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011, Drs. 714/10 vom 5.11.2010).