Steuerberaterin Margit Schunke

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Betriebsausgaben: Pauschaliertes Abzugsverbot verfassungsgemäß

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist das pauschalierte Abzugsverbot für Betriebsausgaben mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Die Regelung im Körperschaftsteuergesetz verstößt weder gegen den Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch erweist sie sich als verfassungswidrige Durchbrechung des Grundsatzes der Folgerichtigkeit.

Hintergrund: Erzielt eine Kapitalgesellschaft z.B. Dividendenerträge oder Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Kapitalgesellschaft, bleiben diese steuerfrei. Allerdings müssen pauschal 5 % der steuerfreien Dividenden bzw. Gewinne als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben wieder hinzugerechnet werden. Auf die Höhe der tatsächlich entstandenen Betriebsausgaben kommt es nicht an. Im Ergebnis beträgt die Steuerbefreiung somit 95 % (BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010, Az. 1 BvL 12/07).

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