Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2011 stabil bei 3,9 %. Nach Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt die Novelle der Künstlersozialversicherung von 2007 weiterhin Wirkung. Die Finanzen der weltweit einmaligen Versicherung für freischaffende Künstler und Publizisten entwickeln sich stabil.
Hinweis: Zahlungspflichtig sind Unternehmen wie z.B. Verlage oder Galerien, die in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen. Die Abgabepflicht erstreckt sich aber auch auf Unternehmen, die Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen. Im Ergebnis kann letztlich jeder als Unternehmer abgabepflichtig sein, wenn er regelmäßig selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mitteilung vom 4.8.2010).