Steuerberaterin Margit Schunke

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Lohnabrechnung für Unternehmen

Die Lohnabrechnung ist ein sensibler Bereich hinsichtlich Richtigkeit, Pünktlichkeit sowie Diskretion.

Speziell ausgebildete Mitarbeiter begleiten Sie von der Ersteinrichtung der Arbeitnehmerdaten über Lohn- und Gehaltsabrechnungen bis hin zu einer telefonischen Beratung in allen Lohn- und Gehaltsfragen.

Individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen auch unter abgabenoptimierten Gesichtspunkten sind  Eckfeiler zur Mitarbeitermotivation.

 

Der klassische Ablauf einer Lohnabrechnung erfolgt so:

  1. Von uns erhalten Sie Formulare und Organisationsmittel für die Aufzeichnung der Personalstammdaten und für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
  2. Sie erfassen die Stammdaten sowie die monatlichen Stunden und Abrechnungsdaten
  3. Im Einzelfall erfolgt durch unsere Mitarbeiter die Ersteinrichtung und Anmeldung der Arbeitnehmerdaten, in manchen Branchen z.B. Bau, Gastronomie hat eine Sofortmeldung erfolgen.
  4. Neben der Lohnabrechnung werden die Lohnkonten Ihrer Mitarbeiter geführt.
  5. Die fristgemäße Datenübermittlung an Krankenkassen und Finanzamt wird garantiert.
  6. Soweit andere Meldungen notwendig sind, werden auch diese fristgemäß und vollständig vorgenommen.
  7. Die monatlichen Auswertungen und Lohnscheine versenden wir an Sie nach Absprache entweder per Post, per eMail (natürlich verschlüsselt) oder persönlich; Lohnscheine können direkt an die Mitarbeiter versendet werden

 

Die Mitarbeiter der Lohnabrechnung besitzen umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes. Sie stehen Ihnen jederzeit für Fragen in diesem sensiblen Bereich telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Diskretion, Qualität und Genauigkeit in der Lohnabrechnung haben bei uns oberste Priorität.

 

Abgabenoptimierung

Lohnkosten können unter bestimmten Voraussetzungen minimiert werden.

Es gibt Möglichkeiten,  Lohn bzw. Lohnbestandteile wie z.B. Erholungsbeihilfe, Geschenke, Gutscheine pauschaliert zu besteuern bzw. sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei zu behandeln.
Für Arbeitnehmer ist das besonders interessant: kommt doch viel mehr „Netto“ bei ihm an.
Für Sie als Arbeitgeber gibt es ebenso einen Vorteil: Sie sparen häufig Ihren Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf diesen Lohnbestandteil (z.B. Kindergartenzuschüsse oder Reisekostenerstattungen etc.) und geben Ihren Mitarbeitern so einen „Motivationsschub“.